Die Zufriedenheit unserer Kunden ist unser
grösstes Kapital. Um diese Zufriedenheit sicherzustellen,
ist uns keine Anstrengung zu gross. Deshalb entwickeln
und produzieren wir nahezu alle Komponenten unserer Produkte
im eigenen Haus und prüfen sie auf Herz und Nieren.
Dass höchste Qualitätsstandards erfüllt
werden, bestätigen uns nationale und internationale
Zertifikate. Und wie sehr wir selbst auf unsere Produkte
vertrauen, zeigen wir Ihnen in Form unserer umfangreichen
Garantien. Weitreichende Entscheidungen wollen gut bedacht
sein.
Als einer der führenden europäischen Fenster-
und Türenproduzenten blickt Internorm auf sieben
Jahrzehnte Erfahrung in Produktentwicklung und Qualitätssicherung
zurück. Unser Name steht für Erzeugnisse von
aussergewöhnlicher Zuverlässigkeit und
Langlebigkeit. Das können wir Ihnen garantieren.
10 Jahre Garantie
Gegen Verfärbung und Rissbildung von Oberflächen
weisser Fenster- und Türprofile aus Kunststoff.
Gegen Verfärbung und Rissbildung von Oberflächen
raumseitig folienbeschichteter Fenster- und Türprofile
aus Kunststoff.
Gegen Verfärbung und Rissbildung von Oberflächen
eloxierter oder pulverbeschichteter Fenster- und Türprofile
aus Aluminium.
Gegen Anlaufen zwischen den Scheiben bei Isoliergläsern
5 Jahre Garantie
Bei PVD-beschichteten Haustür-Griffen gegen
Korrosion, wenn keine mechanischen Beschädigungen
vorhanden sind.
Gegen Verfärbung und Rissbildung bei der Oberfläche
von Türfüllungen.
3 Jahre Garantie
Gegen Verfärbung und Rissbildung von Oberflächen
bei Rollladenprofilen aus Kunststoff.
Gegen Verfärbung und Rissbildung von Oberflächen
eloxierter oder pulverbeschichteter Rollladen- und
Jalousienprofile aus Aluminium.
Auf die Funktion des Fenster- bzw. Türbeschlages
unter Einhaltung der Internorm-Montage- und Wartungsrichtlinien.
30 Jahre Sicherstellung
Ausserdem gewährt Internorm die Sicherstellung,
dass Internorm-Produkte durch unsere Fachleute wiederholt
so instand gesetzt werden können, dass deren
volle Funktionsfähigkeit während eines Zeitraumes
von 30 Jahren gegeben ist bzw. erhalten bleibt. Dies
jedoch unter der Voraussetzung, dass die Rahmenkonstruktion
(= Rahmen und Flügel) keine Schäden aufweist.
Die 30jährige Frist beginnt mit dem Produktionsdatum.
Diese zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit notwendigen
Leistungen bzw. benötigten Materialien, Arbeitszeiten
etc. werden nach den jeweils aktuellen Kostensätzen
in Rechnung gestellt.